Syrien – ein Staat, in dem das Leben vieler Menschen durch ein tragisches Schicksal gezeichnet ist. Konflikte und Gewalt gehören seit bereits einem Jahrzehnt zum traurigen Alltag der Bevölkerung, der Grund dafür: Bürgerkrieg. Menschen auf der Flucht hoffen auf ein friedvolles Leben in Nachbarländern und nehmen teils gefährliche Routen auf sich, um in Sicherheit leben zu dürfen. Umso erschütternder ist es wenn sie, am Ziel angekommen, abgewiesen oder abgeschoben werden und die ganze Reise umsonst erscheint. Leider sind derzeit aber genau das die Sorgen von in Dänemark lebenden Flüchtlingen. Allein bis Anfang April 2021 wurden bereits rund 380 Syrerinnen und Syrern die Aufenthaltserlaubnis in Dänemark nicht verlängert oder entzogen. 39 weiteren wurde der Ablehnungsbescheid des Asylantrags erlassen, was zur Folge die Abschiebung nach Syrien hat.
Wie werden diese Entscheidungen gerechtfertigt?
Fakt ist, dass Syrien nach wie vor in einen bewaffneten Konflikt verwickelt ist. Allerdings bewertet die dänische Migrationsbehörde die Hauptstadt Damaskus und die Rif-Region als sicher für Rückführungen mit der Begründung, es komme in diesen Gebieten zu keinen Kampfhandlungen. Wovor sich zurückgekehrte Syrerinnen und Syrer jedoch fürchten müssen, sind unter anderem Festnahmen am Flughafen und Verfolgung. Aber natürlich sind auch die allgemeinen Lebensumstände, die von Hunger, fehlender Bildung und mangelnder medizinischer Versorgung geprägt sind, nicht außer Acht zu lassen. Allerdings sei hinzuzufügen, dass die Rückführungen in das Heimatland keine offiziellen Abschiebungen sind, da Dänemark keine diplomatischen Beziehungen mit Syrien führt und somit keine Befugnis dazu hat. Daher weicht man zu anderen Methoden aus: es werden Maßnahmen ergriffen, die zur freiwilligen Abreise betroffener Flüchtlinge führen sollen. Dazu gehören beispielsweise Androhungen einer Haftstrafe oder Aussichtslosigkeit in den Ausreisezentren wegen fehlender Weiterbildungs- und Arbeitsmöglichkeit. Aber auch diese indirekte Einflussnahme ist ein Verstoß gegen das völkerrechtliche Non-Refoulement-Prinzip. Ein Staat darf keine direkte oder indirekte Abschiebung in ein menschenrechtsverletzendes Land veranlassen.

Reaktionen und Entscheidungsträger
Da Dänemark bedauerlicherweise nicht das einzige Land ist, welches syrische Flüchtlinge zurück in ihr Heimatland schickt, ist im Zuge dessen die Bewegung #SyriaNotSafe ins Leben gerufen worden (https://syria-not-safe.org). Man mobilisiert die Leute zu protestieren und will besondere Aufmerksamkeit darauf lenken, dass eine Einreise in Syrien nach wie vor als höchst gefährlich einzustufen ist. Klar ist: hinter jeder Entscheidung stehen Menschen, die die Macht haben, ihre Politik durchzusetzen. In der dänischen Regierung spielt dabei Ministerpräsidentin Mette Frederiksen eine entscheidende Rolle. Ihre Partei ist unter anderem für eine tendenziell rechte Einwanderungspolitik bekannt, indem beispielsweise die schnellere Abschiebung illegaler oder eine Obergrenze nicht-westlicher Einwanderer unterstützt wird. Frederiksen äußerte sich zum Flüchtlingsthema in Dänemark deutlich, wie die Tagesschau berichtet: „Wenn man keinen Schutzbedarf mehr hat, weil die Gefahr nicht mehr besteht, sollte man in sein Heimatland zurückkehren und dort beim Wiederaufbau helfen.“ (https://www.tagesschau.de/ausland/europa/daenemark-syrer-abschiebung-101.html, zuletzt aufgerufen am 09.08.2021). Mette Frederiksen wurde 2019 von Königin Margrethe II. zur Ministerpräsidentin ernannt und bildet nun seit dem 27. Juni desselben Jahres mit 19 weiteren Ministern das 74. dänische Kabinett. Sie ist außerdem nach Helle Thorning-Schmidt die zweite Frau in dieser Position.


Dänemarks Asylgesetze
Mit Blick auf das Jahr 2016 stellt man fest, dass Flüchtlinge auf der Suche nach Asyl in Dänemark ohnehin schon vor vielen Hürden stehen. In dieser Zeit verschärfte das dänische Parlament die Asylregeln mit dem eindeutigen Ziel der Abschreckung von Flüchtlingen. Wer als Asylsuchender Bargeld und Schmuck im Wert von über 10.000 Kronen besitzt, muss seit 2016 damit rechnen, dass dieser Besitz entzogen wird. Mit der Begründung, es diene zur Mitfinanzierung einer Unterkunft. Im selben Jahr kam es zu einer weiteren Änderung, welche heute zu Konsequenzen führt. Der Anspruch auf Familienzusammenführung, der vor 2016 noch nach nur einem Jahr zustand, wurde auf drei Jahre verlängert. Allgemein gibt es 3 Fälle für ein bestehendes Recht auf Asyl, nämlich den Flüchtlingsstatus (politisch Verfolgte), Schutzstatus (erhält man in der 3-jährigen Aufenthaltserlaubnis) und vorübergehenden Schutzstatus (z.B. Krieg im Heimatland). Bei letzterem gelten verschärfte Bedingungen für die Familienzusammenführung. Ausnahmen erhält man bei behinderten Ehepartnern oder schwer erkrankten Kindern. Im Zuge dieser Änderung bildet sich eine große Gegenstimme, aber nicht nur das: es kommt zu Warnungen vor den möglichen Folgen, da viele Kritiker ein Verbot gegen Artikel 8 der Menschenrechtskonvention sehen. Und tatsächlich kommt es in diesem Jahr zu einer Verurteilung. Das Urteil wird in Folge des Falles eines 2015 geflüchteten syrischen Arztes gefällt, dem eine Familienzusammenführung nicht ermöglicht wurde. Mit 16 zu 1 Stimmen verliert Dänemark vor dem Europäischen Gerichtshof in Straßburg den Fall, der syrische Arzt erhält eine Summe von 75.000 Kronen.

Das Aktuellste
Leider sehen die neuesten Entwicklungen in Dänemarks Asylpolitik nicht besser aus. Dies zeigt die Verabschiedung eines neuen Gesetzes, welches erlaubt Asylsuchende in Asylzentren außerhalb der EU zu schicken, wo diese dann die Bearbeitung ihres Antrags abwarten müssen. Und warum? — Dänemark kann nun den gesamten Prozess in ein Drittland verlegen um somit dem Ziel näher zu kommen, so wenig Flüchtlinge wie möglich aufzunehmen. Auch nach einem angenommenen Asylantrag will man die Menschen entweder in dem Land behalten, oder in ein Flüchtlingslager der UN verlagern, die Aufnahme in Dänemark ist selbst dann nicht vorgesehen. Der Gesetzesvorschlag kam von Ministerpräsidentin Mette Frederiksen, welche mit der liberalen Partei Venstre das Gesetz verabschieden konnte. Eine Konkretisierung, wie beispielsweise der Bau der Asylzentren oder eine Einigung mit den Staaten, die die Asylsuchenden aufnehmen sollen, folgt allerdings noch.
Welche Schritte die dänische Regierung in Zukunft noch gehen wird, um ihre Ziele einer strikten Asylpolitik zu verfolgen ist zwar noch ungewiss, klar ist aber: es wird vor nichts Halt gemacht. Es bleibt die Hoffnung, dass trotzt Abschiebungen in Dänemark für die Flüchtenden die Möglichkeit bestehen kann, Asyl in toleranteren Nachbarländern zu finden.

- Amnesty International https://www.amnesty.de/mitmachen/urgent-action/daenemark-muss-syrer-syrerinnen-weiter-schutz-gewaehren-2021-04-28 zuletzt aufgerufen am 16.08.2021
- Der Nordschleswiger https://www.nordschleswiger.dk/de/daenemark-politik/daenemark-wegen-menschenrechtsverletzung-verurteilt1 zuletzt aufgerufen am 16.08.2021
- Der Nordschleswiger https://www.nordschleswiger.dk/de/daenemark-politik/drei-jahres-regel-trotz-warnungen-vor-rechtsbruechen-verabschiedet zuletzt aufgerufen am 16.08.2021
- tagesschau https://www.tagesschau.de/ausland/europa/daenemark-syrer-abschiebung-101.html zuletzt aufgerufen am 16.08.2021
- merkur https://www.merkur.de/politik/mette-frederiksen-daenemark-ministerpraesidentin-politik-privatleben-partei-erfolge-90099303.html zuletzt aufgerufen am 16.08.2021
- Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V. Dänemarks Asylpolitik ist kein Vorbild: Syrien ist nicht sicher! – Flüchtlingsrat Niedersachsen (nds-fluerat.org) zuletzt aufgerufen am 16.08.2021
- melayukini Liste der Ministerpräsidenten Dänemarks (melayukini.net) zuletzt aufgerufen am 16.08.2021
- Zeit online https://www.zeit.de/politik/ausland/2016-01/fluechtlingskrise-daenemark-asylgesetze-verschaerft-vermoegen zuletzt aufgerufen am 16.08.2021
- Gesetze im Internet https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_16a.html zuletzt aufgerufen am 16.08.2021
- tagesschau https://www.tagesschau.de/inland/fluechtlinge-531.html zuletzt aufgerufen am 16.08.2021
- tagesschau https://www.tagesschau.de/ausland/daenemark-verschaerft-asylrecht-101.html zuletzt aufgerufen am 16.08.2021